LAG Oderland
Die lokale Aktionsgruppe Oderland e.V.
unterstützt Projekte im ländlichen Raum
für eine nachhaltige Stärkung des Oderlandes.

Wettbewerbsaufruf Regionalbudget 2024 -Förderung von Kleinprojekten bis 20.000,00 €

Die 154. Vorstandssitzung hat am 01.07.2024 beschlossen, den ersten Wettbewerb zum Regionalbudget nach Punkt E der Richtlinie „LEADER“ sowie Punkt 5.8 der RES Oderland 2024-2027 auszurufen. Der Aufruf ist mit einem Finanzvolumen in Höhe von 160.000,00 € ELER Mitteln ausgestattet.

Mit dem Regionalbudget können Projekte zwischen 5.000,00 und 20.000,00 € mit einem Fördersatz von 100 % gefördert werden, die das Ehrenamt stärken und bürgerschaftliches Engagement vor Ort unterstützen. Es wird erwartet, dass sich Akteure aktiv an der Projektumsetzung beteiligen. Ziel ist es, engagierte und aktive, eigenverantwortlich handelnde Akteurinnen und Akteure der ländlichen Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken. Wirtschaftliche Maßnahmen können im Rahmen des Regionalbudgets nicht gefördert werden, dafür gibt es die allgemeine LEADER-Förderung.

Bis zum 15.10.2024 können Maßnahmebeschreibungen entsprechend der vorgegebenen Gliederung per E-Mail an: info@lag-oderland.de mit maximal drei A4 Seiten eingereicht werden (die word-version liegt unter "downloads"). Für die Beschreibung Ihrer Maßnahme nutzen Sie bitte ausschließlich die vorgegebene Gliederung.

Die Bewertung der Maßnahmen nach den Projektauswahlkriterien ist für die Vorstandssitzung am 11.11.2024 vorgesehen. Über das Ergebnis der Projektauswahl werden die Projektträger informiert. Für die Umsetzung der ausgewählten Projekte müssen die Projektträger einen Vertrag mit der LAG Oderland abschließen.

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Mit der Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen kann nach Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde (LELF) begonnen werden (voraussichtlich Anfang 2025).


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Gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Kofinanziert durch das Land Brandenburg.