01/2011
Die denkmalgeschützten Außenanlagen des Klosters Neuzelle werden im Rahmen dieses Projekts umfangreich wiederhergestellt.
Die Stiftung Stift Neuzelle wurde 1996 als öffentlich rechtliche Stiftung gegründet. Mit dem Stift-Neuzelle-Gesetz wurde ihr die Aufgabe übertragen, die Klosteranlage wiederherzustellen, zu pflegen, zu erhalten, sie einer ihrer Bedeutung gerecht werdenden Nutzung zuzuführen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weiter hat sie die Aufgabe, die kulturelle Tradition und das historische Erbe des Stifts Neuzelle zu wahren, indem sie Einrichtungen der Wissenschaft, Bildung und Kultur dienen, unterhält und fördert (§2 Abs.1 Stift-Neuzelle-Gesetz). Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Ein besonderes Herausstellungsmerkmal des Klosters Stift Neuzelle ist der vollständige Erhalt seiner Gebäude und historischen Außenanlagen. Diese Vollständigkeit ist deutschland- und europaweit eine große Seltenheit. Sie gilt es zu sichern, zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Kloster zieht jährlich über 100.000 Besucher an. Die seit 1993 angelaufenen Wiederherstellungsmaßnahmen haben neben dem Denkmalerhalt eine Erhöhung der Besucherzahlen zum Ziel. Das Regionale Entwicklungskonzept Amt Neuzelle strebt eine Erhöhung der Besucherzahl auf 300.000 an. Neben der touristischen Entwicklung ist auch der Schulstandort im Kloster Neuzelle auszubauen. Hierzu gehört auch eine angemessene Gestaltung der Zugänge und Aufenthaltsbereiche im Freien, die derzeit nicht gegeben ist. Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich überwiegend um reine Wiederherstellungsmaßnahmen von denkmalgeschützten Außenanlagen des Klosters, die durch nutzungsspezifische Einbauten (touristische und schulische Infrastruktur, Parkplätze) ergänzt werden. Für die Pflege der Anlagen, bei denen es sich nach der Wiederherstellung zum größten Teil um gepflasterte Platz-, Wege- und Freiflächen handelt, ist die Stiftung als hausverwaltende Einrichtung verantwortlich. Die geplanten Maßnahmen an den Außenanlagen runden die Baumaßnahmen in den anliegenden Gebäuden (Klausurgebäude, Waisenhaus, Kanzlei- und Kutschstallgebäude sowie den Klostergärten) ab und sind zeitlich miteinander abzustimmen. Durchführungszeit: voraussichtlich 2008/9 bis 2012 Die Baumaßnahme wird für die Stiftung vom Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) auf der Grundlage einer Haushaltsunterlage–Bau (HU-Bau) durchgeführt. Die Wiederherstellung der Außenanlagen stärkt die Attraktivität der Klosteranlage und des Schulstandorts. Hiermit werden Besucher aber auch Schüler und Schülerinnen aus der Region, aus ganz Deutschland und den europäischen Ländern angezogen. Dies trägt zum Bekanntheitsgrad der Region bei und wird sich positiv auf das regionale Image auswirken. Neben den direkten und indirekten wirtschaftlichen Effekten der Bauinvestitionen tragen höhere Besucher- und Schülerzahlen zur Belebung der örtlichen Wirtschaft, insbesondere der Gastronomie und des Beherbergungswesens bei.
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