01/2010
In Kooperation der Gemeinde Grunow Dammendorf mit dem Landkreis Oder Spree wird ein Lückenschluss für die Radwegeverbindungen Mönchstour im Schlaubetal erreicht.
Die gemeinsame Zielsetzung von Naturpark und Tourismuswirtschaft, das Schlaubetal zu einer qualitativ hochwertigen touristischen Region zu entwickeln, erfordert eine Sanierung ausgewählter Wegebeziehungen in diesem Gebiet. Neben der reichen Naturausstattung prägen die im 19. Jh. gepflasterten Wege das Bild des Naturparks Schlaubetal. Diese oftmals aus Lesesteinen bestehenden Wege sind teilweise in ihrer Ebenheit derart stark beeinträchtigt, dass ein Befahren mit dem Fahrrad nicht mehr möglich ist und darüber hinaus erhebliche Unfallgefahr für die Bewirtschafter der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen und der Forst besteht. Der für den Ausbau anstehende Abschnitt von Dammendorf nach Siehdichum ist der Lückenschluss zwischen dem straßenbegleitenden Radweg aus südlicher Richtung („Mönchstour“), den Wanderwegen um den Hammersee und dem unteren Schlaubetal. Da eine Benutzung des Weges durch Forst- und Landwirtschaftsfahrzeuge gewährleistet werden muss, soll der Abschnitt 3 Meter breit ausgebaut werden. Die Anlage eines parallel geführten Radweges ist in diesem Abschnitt wegen der hohen Böschung nicht möglich, deshalb muss der Radweg mit Wanderweg und Fahrstraße für Forst- und Landwirtschaft kombiniert werden. Vorbereitung und Koordinierung des Ausbaus dieser regionalen Wegeverbindung erfolgt im Landkreis Oder-Spree durch die Kreisverwaltung. Ziel: Durch den Ausbau des ca. 1200m langen Abschnittes des Radwegs „Mönchstour“ am Hammersee zwischen Dammendorf und Siehdichum mit Böschungssicherung soll ein wichtiger Rad- und Verbindungsweg im Naturpark Schlaubetal verkehrssicher gestaltet werden. Die Mönchstour ist als regionaler Radweg Bestandteil der „Evaluierung der Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des Radtourismus im Land Brandenburg“. Um den naturnahen Charakter des Schlaubetals zu erhalten, soll das Erscheinungsbild eines gepflasterten Weges erhalten bleiben. Da die Örtlichkeit keine separate Radwegeführung zulässt, die Nutzung durch die Anlieger der land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen aber gewährleistet werden muss, wird folgender Regelquerschnitt für den Rad- und Wanderweg gewählt: Der Querschnitt besteht aus einem 1,60 m breiten Asphaltband, dem beidseitig ein schmaler Streifen von jeweils 70 cm aus Pflaster (das vorhandene Pflaster soll wieder verwendet werden) angesetzt wird. Diese Ausbauweise wurde bereits in einem sich nördlich anschließenden Abschnitt in Abstimmung mit der Naturparkverwaltung sowie den Naturschutzbehörden realisiert. Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht obliegt nach Fertigstellung der Gemeinde Grunow-Dammendorf. Effekte/ Wirkungen: Mit der Sanierung dieses Abschnittes wird die Verkehrssicherheit auf der Strecke Dammendorf – Siehdichum wesentlich erhöht. Gleichzeitig wird die potentielle Gefahr des Abrutschens der Böschung abgestellt. Die bessere Erreichbarkeit der gastronomischen Einrichtungen sowohl für Radfahrer und Wanderer als auch für Autofahrer führt hier zu verbesserten Umsätzen und zufriedeneren Gästen. Dadurch wird zum Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze beigetragen.
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