Private Antragsteller haben die Möglichkeit, Fördermittel für die Verbesserung der dorftypischen Bausubstanz zu beantragen.
Der Fördersatz liegt bei 30 % Zuschuss zu den förderfähigen Bruttoinvestitionskosten. Der Fördermittelgeber, also das Land Brandenburg verbindet mit dieser Förderung konkrete Auflagen und Bedingungen an die zu verwendenden Baumaterialien sowie Bauausführungen.