Kommunen und die Kirche sind wichtige Partner, wenn es um die Pflege des Kulturerbes oder um die künftige Gestaltung der Daseinsvorsorge geht. So ist dieses Thema auch eines von vier Handlungsfeldern der neuen Regionalen Entwicklungsstrategie des Oderlandes bis 2020.
Für juristische Personen des öffentlichen Rechts liegt der Fördersatz bei 75 % Zuschuss zu den förderfähigen Bruttoinvestitionskosten. Ab der neuen Förderperiode zählt die Umsatzsteuer zu den förderfähigen Kosten.
Dieser hohe Fördersatz schließt natürlich einen gewerblichen bzw. komerziellen Projektinhalt aus.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig: