Alle bis zum 31.05.2015 bei der LAG eingegangenen Projektideen und Maßnahmebeschreibungen wurden vom LAG-Vorstand bewertet. Projekte, die die Mindestpunktzahl von 8 Punkten erreicht haben, finden sich in der Rangliste entsprechend der erreichten Punktzahl wieder.
Unter Berücksichtigung des Fördermittelbudgets für die LEADER-Region Oderland und der erreichten Punktzahl hat der Vorstand der LAG Oderland am 08.06.2015 die Rangliste der zu fördernden Maßnahmen beschlossen.
Darunter fallen alle Projekte, die die Mindestpunktzahl erreicht haben.
Die LAG Oderland fordert alle betroffenen Projektträger hiermit auf, einen formgebundenen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Rathausstr. 6 in 15517 Fürstenwalde/ Spree einzureichen.
Die formgebundenen und vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens im Dezember 2015 beim LELF Fürstenwalde eingereicht sein. Verspätet eingegangene Anträge werden abgelehnt.
Das formgebundene Antragsformular sowie die Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt Förderung, sowie im Downloadbereich.
WICHTIG: Bevor Sie den Antrag auf Förderung im LELF Fürstenwalde einreichen, vereinbaren Sie bitte mit dem Regionalmanagement einen Termin zur Durchsicht der Antragsunterlagen und Ergänzung der Unterlagen mit der notwendigen Stellungnahme unserer LAG (Votum).
ACHTUNG!
Das LELF nimmt ab 23.06.2015 Anträge auf Förderung entgegen. Falls Sie zeitnah mit der Umsetzung ihrer beantragten Maßnahme beginnen möchten oder müssen, empfehlen wir Ihnen, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen. Beachten Sie bitte dieses Schreiben des MLUL.