Antragsteller von LEADER-Maßnahmen, die einen Antrag nach Punkt "D" der Richtlinie im LELF eingereicht haben, dürfen nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihres Antrages durch das LELF mit der Umsetzung ihrer Maßnahmen beginnen.
Mitteilung vom 07.09.20, endet am 31.12.21