Vor dem Hintergrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel - sowie der Bedienung der bereits eingegangenen Verpflichtungen für die Umsetzung von mehrjährigen Vorhaben ist im Jahr 2023 bis auf Weiteres keine Antragstellung für Vorhaben nach Teil II E (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan) der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER möglich.
Erklärung: das betrifft nur den Punkt E der Richtlinie (Bundesförderung); die EU-Förderung ist davon nicht betroffen.
Mitteilung vom 09.02.23, endete am 31.03.23