Auch in diesem Jahr können Anträge auf Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gestellt werden. Bund und Land stellen dafür 25 Mio. € zur Verfügung.
Anträge können von natürlichen und privaten Personen des privaten oder öffentlichen Rechts gestellt werden.
Die Förderung bezieht sich auf 4 Schwerpunkte:
1. Absicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum
2. Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen / Daseinsvorsorge
3. Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siendlungsbereichs
4. Vorhaben der Dorfentwicklung
Die Anträge auf Förderung werden direkt an des LELF Fürstenwalde gesendet und müssen dort spätestens bis zum 31.03.2022 vorliegen.
Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen trifft das Land Brandenburg anhand von Projektauswahlkriterien.
Die LAG Oderland muss zu jedem Antrag eine Stellungnahme erabeiten, die dem Antrag beizufügen ist.
Bitte nehmen Sie mit uns rechtzeitig Kontakt auf, wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des MLUK.
Das Antragsformular, die Projektauswalkriterien und Merkblätter zur Förderung finden Sie hier.
Mitteilung vom 03.01.22, endete am 30.04.22