Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Soloselbständige, Freiberufler und wirtschaftlich tätige Vereine wenden sich bitte an die ILB.
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei wenden sich bitte an das MLUK.
Kultureinrichtungen und Vereine, die kulturell tätig sind, können beim MWFK Soforthilfen beantragen.
Mitteilung vom 06.04.20, endete am 29.09.20