LAG Oderland
Die lokale Aktionsgruppe Oderland e.V.
unterstützt Projekte im ländlichen Raum
für eine nachhaltige Stärkung des Oderlandes.

LEADER-Region Oderland bestätigt - Start der neuen Förderperiode

Region Oderland als LEADER-Fördergebiet anerkannt, Antragsfristen und Verfahren beachten!

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat für die EU-Förderperiode bis 2020 die 14 LEADER-Regionen für Brandenburg bestätigt, so auch die LEADER-Region Oderland. Am 11.12.2014 konnte Vorstandsmitglied Herr Joachim Kretschmann die Anerkennungsurkunde vom Minister Jörg Vogelsänger in Empfang nehmen.

Die Richtlinie zur LEADER-Förderung ist in Überarbeitung. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich oder unter dem Menüpunkt "Förderung".

Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR) ist von der Europäischen Kommission am 28.05.2015 bestätigt worden. Damit stehen die EU-Fördermittel zur Verfügung. Das Land Brandenburg nimmt jedoch noch keine Förderanträge entgegen.

WICHTIG:
Bevor Sie einen Förderantrag stellen können, muss der Vorstand der LAG Oderland die Maßnahme positiv votiert und bewertet haben. Dazu dient die Maßnahmebeschreibung inkl. Bewertungsbogen mit Projektauswahlkriterien (die Vorlage zur Maßnahmebeschreibung finden Sie unter dem Menüpunkt "Förderung"). Die Maßnahmebeschreibung muss 15 Tage vor der Vorstandssitzung in der Geschäftsstelle der LAG Oderland eingegangen sein.

2015
Maßnahmen, die 2015 bewilligt werden sollen, müssen beim Vorstand bis 31.Mai 2015 eingegangen sein. Nach dem Stichtag, den 31.05.2015 entscheidet der Vorstand, welche von den positiv bewerteten Maßnahmen zur Antragstellung zugelassen werden. Das ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Fördermittelbudget.  Nach der Vorstandssitzung im Juni 2015 wird das Ergebnis im "Login-Bereich" veröffentlicht.

2016
Maßnahmen, die 2016 bewilligt werden sollen, müssen beim Vorstand bis 15.Januar 2016 eingegangen sein. Nach dem Stichtag, den 15.01.2016 entscheidet der Vorstand, welche von den positiv bewerteten Maßnahmen zur Antragstellung zugelassen werden. Das ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Fördermittelbudget.



 


Mitteilung vom 09.12.14, endete am 15.01.16

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